Lohnt es sich mein Dach zu dämmen?

Ja, wenn das Dachgeschoss ausgebaut werden soll oder das Dach neu gedeckt werden soll.

Im Mai 2014 trat die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft.

Für Altbauten/Altbestand sind keine wesentliche Änderungen bzw. Verschärfungen vorgesehen.

An folgende Vorgaben müssen Sie sich bei der Dämmung halten:

Für Außenwände oder das Steildach schreibt die EnEV einen Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) von 0,24 W/(m²K) vor.

Für das Flachdach eines Wohngebäudes schreibt die EnEV einen U- Wert von 0,20 W/(m²K) vor.

Ist bei einer Zwischensparrendämmung/Vollsparrendämmung der Platz begrenzt, gelten die Anforderungen der EnEV 2014 als erfüllt, wenn die höchstmögliche Schichtdicke des Dämmstoffs (mindestens WLG 035) nach den anerkannten Regeln der Technik eingebaut wurde.

Trotzdem müssen auch Besitzer von Bestandsgebäuden einige Vorgaben beachten:

  • Öl- und Heizkessel, die vor 1985 in Betrieb genommen wurden, müssen ab 2015 außer - Betrieb genommen werden.
  • Oberste Geschossdecken, die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz erfüllen, müssen bis Ende 2015 gedämmt sein.

Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn das Dach darüber den Anforderungen des Mindestwärmeschutzes erfüllt.

Ausnahme: Wenn die Hausbesitzer zum Stichtag 1. Februar 2002 in Ihrem Haus mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben.

Zuletzt aktualisiert am 23.01.2015 von Kreativ Bedachungen.

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