EnEV 2014 - Muss ich Dämmen?
Die Energieeinsparverordnung EnEV 2014 gilt für beheizte oder gekühlte Gebäude, sowohl bei Neubauten als auch bei einer Sanierung.
- Im Neubau wird mit dem Bauantrag die energetische Berechnung eingereicht. Diese ist einzuhalten und Voraussetzung für den genehmigten Bauantrag. Dabei gilt: Besser geht, schlechter ist ein Verstoß gegen die Baugenehmigung.
- Bei einer Dachsanierung oder Dacherneuerung ist die EnEV einzuhalten (Ausnahmen im Bereich Steildach oder Flachdach)! Es ist die Anlage 3 "Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen" der EnEV2014 maßgebend und einzuhalten.
- Das selbe gilt bei Austausch oder Erneuerung eines Dachfensters im beheizten Bereich. Auch hier gelten die EnEV Anforderungen.
- Es gibt umfangreiche Nachrüstpflichten, d.h. sie müssen nachrüsten! Nicht nur bei einer Erneuerung des Daches müssen sie nachbessern. Das betrifft insbesondere die Geschossdecken, aber auch Heizungsrohre.
Für Nichtwohngebäude gelten abweichende oder geringere Regelungen.
Zuletzt aktualisiert am 23.01.2015 von Admin.