Was sind die wichtigsten Erneuerungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014

1. Heizkessel, die mit gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen betrieben werden und nach dem 1.1 1985 eingebaut wurden, müssen nach 30- Jahren außer Betrieb genommen werden.

Heizkessel die vor 1985 eingebaut wurden, dürfen ab 2015 nicht mehr betrieben werden.

Ausnahmen: Niedertemperatur- und Brennwertkessel.

Auch Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die bereits vor und am 1- Februar 2002 selbst dort wohnen, sind von der Austauschpflicht befreit.

2. Für neu gebaute Wohn- und Nichtwohngebäude hat sich die Gesamtenergieeffizienz um 25 Prozent ab 1.1.2016 verschärft. Außerdem muss die Wärmedämmung der Gebäudehülle um 20 Prozent besser ausgeführt sein.

3. In Bestandsgebäuden müssen bis 1.1.2016 die obersten Geschossdecken mit einem U-Wert von kleiner/gleich 0,24 W/m²K gedämmt sein.

Wenn das darüber liegende Dach gedämmt ist oder den Mindestwärmeschutz erfüllt, gilt die Anforderung als erfüllt.

4. Verkäufer und Vermieter von Immobilien sind zukünftig verpflichtet, den Energieausweis an den Käufer oder Mieter zu übergeben. Bei der Besichtigung ist dieser vorzulegen

5. Es sind keine weiteren Verschärfungen für den Gebäudebestand vorgesehen. Einführung von Stichproben für Energieausweise.

6. Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligen Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen für Wohngebäude. (Auszug)

  • Außenwände, Dach, Dachgauben, Wände gegen unbeheizten Dachraum 0,24 W/(m²K)
  • Dachflächen mit Abdichtung 0,20 W/(m²K)
  • Dachflächenfenster 1,4 W/(m²K)
  • Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster mit Sonderverglasung 2,0 W/(m²K)
  • Fenster, Fenstertüren 1,3 W/(m²K)

Wenn Sie einen Energieberater in Waiblingen benötigen steht Ihnen Herr Kunkel gern zur Verfügung.

Zuletzt aktualisiert am 30.01.2015 von Kreativ Bedachungen.

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