Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ?

Der Verbrauchsausweis ist wenig Aussagefähig und darf nur ausgestellt werden wenn:

  • sich mindestens 5- Wohnungen im Gebäude befinden
  • ein Bauantrag vorliegt, der nach dem 1- Nov.- 1977 gestellt wurde
  • oder das Gebäude wurde nach der 1 Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet oder nachgerüstet.

Benötigt werden dazu lediglich die Kostenabrechnungen der letzten 3- Jahre für Heizung und Warmwasser. Es wird lediglich das subjektive Nutzverhalten dargestellt.

Der Bedarfsausweis hingegen berücksichtigt:

  • die Bewertung der energetischen Qualität der Gebäudehülle
  • die eingesetzten Energiearten
  • den Anlagenbau sowie die Heiztechnik
  • Detaillierte Berechnung der Hüllflächen sowie energetische Billanzierung

Die Ermittlung der Gebäudedaten sind immer mit einem Vor- Ort- Termin verbunden, auch werden die Planungsunterlagen zu dem Gebäude herangezogen. Außerdem werden beim Bedarfsausweis einzelne, wirtschaftliche Modernisierungsmaßnahmen erarbeitet.

Bei einer geplanten Sanierung, bei der Fördergelder in Anspruch genommen werden sollen, ist ein Energieausweis verplichtend.

Zuletzt aktualisiert am 29.01.2015 von Kreativ Bedachungen.

Zurück